„Erbschaftssteuer abschaffen: Familienbesitz schützen, Heimat erhalten!“

Unsere Forderungen:

  • Endgültige und vollständige Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer! Ein Herumdoktern an Freibeträgen ist nicht mehr zielführend. 
     
  • Mit dem beschlossenen Jahressteuergesetz verteuert die Bundesregierung Immobilien auf dem Papier nochmal immens, damit steigen Erbschafts- und Schenkungssteuer nochmal mehr: Die aktuell gültigen Steuerfreibeträge müssen dazu mindestens verdoppelt werden, solange die Steuer(n) noch nicht abgeschafft sind!
     
  • Erben in zuzugsstarken Regionen wie Oberbayern tragen eine Steuerlast, die schnell sechsstellige Beträge erreichen kann. Bayerns Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht die Leidtragenden einer verfehlten Bundespolitik sein: Der Bund sollte die Erbschaftssteuer deshalb im ersten Schritt sofort regionalisieren!
     

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Das eigene Elternhaus: Der Rückzugsort für Generationen ist in Gefahr!

Eltern und Großeltern unterstützen ihre Kinder nach besten Kräften: Sie stehen als Ansprechpartner in allen Lebenslagen mit Rat und Tat zur Seite. Sie würden alles für die eigenen Kinder auf sich nehmen. Umgekehrt wissen die Großeltern und Eltern: Auf meine Kinder kann ich zählen! Die Bundesregierung untergräbt das. Erben werden zum Verkauf ihres Familienhauses gezwungen!

Erbschafts- und Schenkungssteuer waren, sind und bleiben ungerecht! Familien, die bereits versteuertes Einkommen in Eigentum investiert haben, werden erneut zur Kasse gebeten. Ganz gleich, ob der Opa das Haus vor 70 Jahren selbst gebaut und seither zur Werterhaltung mehrfach saniert hat. Ganz gleich, ob die Eltern zeit ihres Lebens auf Urlaub verzichtet haben, um die Raten für das Haus abzubezahlen! Der Staat bedient sich auf Kosten der Bürger doppelt!

Das neue Jahressteuergesetz, das seit dem 1. Januar 2023 gilt, ist der Tropfen, der das Fass endgültig zum Überlaufen bringt! Die hohen Immobilienwerte steigen noch weiter an!
Am stärksten dreht die Bundesregierung am Sachwertfaktor, der bisher regions- und immobilienabhängig bei 0,9 bis 1,1 lag. Dieser beträgt nun 1,3 bis 1,5. Außerdem wurde ein Regionalfaktor eingeführt, der in zuzugsstarken Regionen wie Oberbayern obendrauf kommt.

Klingt harmlos, aber eine Erhöhung des Faktors von 0,9 auf 1,3 bedeutet allein eine Wertsteigerung von 44 Prozent. […] Beträgt [der Regionalfaktor z.B.] 1,1, wird das Haus am Ende noch mal zehn Prozent höher bewertet.“

(Sueddeutsche.de, Omas Häuschen ist nur noch schwer zu halten, 14.11.2022)

Experten rechnen in der Summe mit mindestens 30 - 60 Prozent Wertsteigerung der Immobilien. Selbst Wertzunahmen um 100 Prozent und mehr hält der Verband Haus und Grund für realistisch! Das kann zehn-, ja hunderttausende Euro ausmachen!

Ein Einfamilienhaus mit 220 Quadratmeter Wohnfläche und 700 Quadratmeter Grundstück wird nach der alten Regelung mit 487.505 Euro bewertet, von 2023 an sind es 785.704 Euro – eine Steigerung um 61 Prozent.“ 

(Sueddeutsche.de, Omas Häuschen ist nur noch schwer zu halten, 14.11.2022)

Die Folge: Eine Versechsfachung (!) der Steuerlast! 

Musste das Kind nach alter Regelung 9625 Euro bezahlen, werden seit Januar 2023 57.855 Euro Erbschaftssteuer fällig. Wer soll das noch bezahlen können? Die eindringliche Warnung: Für Normalverdiener ist das nicht mehr zu stemmen! (Beispielsweise: Merkur.de, Immobilien: Erben wird nächstes Jahr teurer – München besonders betroffen, 13.12.2022) Zum Handeln gezwungene Bürger überrennen Notare und Steuerberater. Wer noch rechtzeitig vor Jahresende 2022 einen Termin zur Überschreibung nach alter Regelung ergattert hat, kann sich glücklich schätzen.

>> "Schleichende Enteignung" (!) - Josef Bogner spricht aus, was das Jahressteuergesetz bedeutet. << 

Ein weiteres Beispiel: Josef Bogners Familie ist am Tegernsee verwurzelt. Das Grundstück, auf dem sein Haus steht, das Haus selbst, all das ist seit mehreren hundert Jahren in Familienhand.

ABER: Ob das auch in Zukunft so bleiben wird, weiß Josef Bogner nicht. Und mit dieser Angst vor der Erbschaftssteuer ist er nicht allein:  >> 37,5 Prozent der Deutschen fürchten, ihre Immobilie wegen der Erbschaftssteuer verkaufen zu müssen!
(br.de, Streit um Erbschaftsteuer: Zahlen Mieter die Zeche?, 15.01.2023.)

"Ich kann ja nichts dafür, dass ich am Tegernsee lebe. Davon kann ich ja nicht abbeißen." Er arbeite und arbeite: "Aber wofür, wenn alles von der Steuer aufgefressen wird?"  - Josef Bogner 

(br.de, Höhere Erbschaftssteuer: Warum Bayern besonders betroffen ist, 02.01.2023)

Und: Wenn immer mehr Dörfler wegziehen müssen, brechen Traditionen, Brauchtum, Ehrenamt und Vereine - all diejenigen, die sich für das einsetzen, was das Dorfleben ausmacht - nach und nach weg. Das wollen wir nicht! 

Experten und Verbände einig: Argumentation der Regierung vorgeschoben und falsch!  

Das Jahressteuergesetz wurde erst im September 2022, von der Öffentlichkeit weitgehend unbeachtet, auf den Weg gebracht. Anfang Dezember 2022 hat der Bundestag das Gesetz abgesegnet. Die Bundesregierung begründet ihr Vorgehen damit, dass die steuerliche Bewertung die Marktlage besser abbilden soll („Immobilienwertermittlungsverordnung“).

Der laute Widerspruch ließ nicht lange auf sich warten!

„Dass der Staat die Bewertung zwischen Tür und Angel so drastisch erhöht, fast heimlich, deutet eher darauf hin, dass er damit seine Kasse füllen will.“
Rechtsanwalt Wolfram Theiss (Sueddeutsche.de, Omas Häuschen ist nur noch schwer zu halten, 14.11.2022)


„Das Problem ist, dass der [Immobilienwert] laufend steigt, während sich die Freibeträge seit 2009 nicht verändert haben.“
Rudolf Stürzer vom Verband Haus und Grund (Sueddeutsche.de, Omas Häuschen ist nur noch schwer zu halten, 14.11.2022)

Mieter sind am Ende die Leidtragenden!

Die 83-jährige Frau Äckerlein besitzt ihr Mehrfamilienhaus seit 1921. Es ist seit mehr als 100 Jahren in Familienbesitz und für sie und ihre Familie weit mehr als ein bloßer Wohnsitz. Das Haus ist mit Leben gefüllt. Bewohnt von einer eingeschworenen Hausgemeinschaft, die im Sommer im Hinterhof zu Festen zusammenkommt. Um den 90-jährigen Franz, den ältesten Mieter, kümmern sich alle Bewohner.

Und: Frau Äckerlein vermietet deutlich unter Durchschnitt! - Für neun Euro pro Quadratmeter (Ø-Preis pro Quadratmeter in München: 18 - 21 Euro)! Ein Vorzeigebeispiel, wie soziales Vermieten aussehen kann! (Abendzeitung München, Fehlgesteuert: Wegen Erbschaftssteuer-Reform droht Verkauf von Familienbesitz, 01.12.2022/ Sueddeutsche.de, Münchens Mieten stagnieren erstmals seit Jahren, 19.05.2022)  

Leider wird diese Hausgemeinschaft zerbrechen.

Frau Äckerleins Tochter ist Filialleiterin einer Drogerie, doch die Steuerlast wird sie nicht bezahlen können und deshalb zum Verkauf gezwungen sein. Aus dem Erbfall wird ein Zwangsverkauf!

Zum Schutz ihrer Tochter hat Frau Äckerlein eine Entscheidung treffen müssen:

Ursprünglich stand in meinem Testament der Passus, dass meine Tochter das Haus nicht verkaufen darf. Den habe ich gestrichen. (Abendzeitung München, Fehlgesteuert: Wegen Erbschaftssteuer-Reform droht Verkauf von Familienbesitz, 01.12.2022)  

 >> Die Mieten steigen und steigen 

Selbst wenn ein Mehrfamilienhaus in Familienbesitz gehalten werden kann, bleibt dem Vermieter durch die immense Steuerlast wenig Handlungsspielraum - zum Leidwesen der Mieter. 

„Wir mussten die Mieten erhöhen, denn ansonsten hätten wir die Erbschaftsteuer nicht bezahlen können.“ - Vermieter Wolfgang Donhärl, Hauseigentümer in fünfter Generation
(br.de, Streit um Erbschaftsteuer: Zahlen Mieter die Zeche?, 15.01.2023.)

Wolfgang Donhärl wird seinen Kredit abstottern, bis er 80 Jahre alt ist. Nun fehlt ihm Geld für die Instandhaltung der einstmals sozial vermieteten Wohnungen.
(br.de, Streit um Erbschaftsteuer: Zahlen Mieter die Zeche?, 15.01.2023.)

>> Und wer profitiert, wenn es zum Verkaufs-Zwang kommt?
Oftmals ausländische Investoren, die nach rituellem Schema handeln:

Kaufen – (luxus-)sanieren – Mieten drastisch erhöhen.

Ein Skandal! Der Ausverkauf unserer Heimat an Großinvestoren und Spekulanten muss gestoppt werden! Soziales Vermieten muss weiterhin möglich sein! Das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger geschützt werden.

Unternehmens-Übergaben erleichtern statt immer mehr Abwanderung des Mittelstands in Kauf zu nehmen 
Leistung wird in Deutschland unverhältnismäßig hoch besteuert und sogar bestraft: Wenn die Unternehmens-Übergabe daran scheitert, dass das eigene Kind – das oftmals schon in jungen Jahren für den Familienbetrieb anpackt – die Erbschafts- oder Schenkungssteuer nicht bezahlen kann, halten wir das für untragbar. Dagegen wehren wir uns. Leistung darf nicht bestraft werden. 

Und ist das überall so? – Nein! 
Länder wie Schweden, Norwegen und Österreich setzen sich bereits für den Erhalt von Familienbesitz ein und haben die Erbschaftssteuer längst beseitigt.

MITHELFEN! LEBENSLEISTUNG WERTSCHÄTZEN, EIGENTUM ERHALTEN


Zu den Quellen: 
Sueddeutsche.de, Harald Freiberger, Omas Häuschen ist nur noch schwer zu halten, 14.11.2022
Sueddeutsche.de, Bernd Kastner, Münchens Mieten stagnieren erstmals seit Jahren, 19.05.2022

Abendzeitung München, Christina Hertel, Fehlgesteuert: Wegen Erbschaftssteuer-Reform droht Verkauf von Familienbesitz 01.12.2022
Merkur.de, Lisa Mayerhofer, Immobilien: Erben wird nächstes Jahr teurer – München besonders betroffen, 13.12.2022
BR.de, Höhere Erbschaftssteuer: Warum Bayern besonders betroffen ist, 02.01.2023

BR.de, Streit um Erbschaftsteuer: Zahlen Mieter die Zeche?, 15.01.2023
BR.de, Streit um Erbschaftsteuer: Zahlen Mieter die Zeche?, 15.01.2023. Zit. n. Meinungsforschungsinstitut Civey, Im Auftrag des Eigentümerverbandes Haus und Grund, Umfrage unter Immobilienbesitzern und künftigen Erben, Januar 2023